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DaveD
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am 14. 11. 2016 um 08:37 |
Es sind von unseren Richter nicht alle verblendet und tröten in das gleiche Horn.
Es heißt zwar, die Auslegung liegt im Ermessen des Richters, aber wenn man sich nicht mal die Mühe macht ein Gesetz hieb- und stichfest zu formulieren, bleibt einem denkenden Richter nicht anderes übrig als so zu urteilen.
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Aaron1
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am 15. 10. 2016 um 09:03 |
Gut inzwischen wurde die GEZ ja umgetauft, es nennt sich jetzt Rundfunkbeitrag.
Obwohl auch diese Bezeichnung der blanke Hohn ist.
Denn Beitrag zahle ich für etwas dem ich freiwillig beigetreten bin.
Und dieser ARD-Wicht Jörg Schönenborn bezeichnete es öffentlich als Demokratieabgabe.
Und er hat recht, mit dieser Zwangsabgabe haben wir auch die Demokratie abgegeben.
Und die gute Nachricht, ein paar Richter haben endlich mal die Gesetze studiert und dieses ganze Konstrukt auseinandergenommen und für null und nichtig erklärt.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332
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